Grundsätzlich muss bspw. bei einer Ausfuhr nach Deutschland auch eine deutsche Rechnungsadresse angegeben werden. Die Besteuerung der Umsatzsteuer erfolgt in dem Land, in dem der Verbrauch stattfindet.
Falls du regelmäßig im Austausch mit dem Zoll stehst und die Anmeldung selbst durchführst, kannst du uns je nach Fall einen entsprechenden Beleg zukommen lassen. In diesem Fall können wir dir die bereits gezahlte Mehrwertsteuer (MwSt.) dann ggf. erstatten.