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Dürfen Liefer- und Rechnungsadresse in verschiedenen Ländern liegen?

Regel für Liefer- und Rechnungsadresse

Kurzantwort: Nein. Rechnungs- und Lieferadresse müssen aus gesetzlichen Gründen im gleichen Land liegen. Bei einer Lieferung nach Deutschland brauchst du also auch eine deutsche Rechnungsadresse. Einzige Ausnahme: Schweizer Kunden, die an eine Grenzadresse in Deutschland liefern lassen (siehe unten).

Warum müssen Rechnungs- und Lieferadresse im gleichen Land liegen?

Die Umsatzsteuer wird in dem Land erhoben, in dem der Verbrauch stattfindet – also dort, wo die Ware ankommt. Deshalb muss die Rechnungsadresse mit dem Lieferland übereinstimmen: Nur so kann die korrekte Steuer ausgewiesen und abgeführt werden.

Was gilt, wenn du in der Schweiz wohnst?

Schweizer Kunden können Rechnungs- und Lieferadresse trennen, wenn das Paket an eine Grenzadresse in Deutschland geliefert wird (z. B. ein Paketshop oder eine Privatadresse im deutschen Grenzgebiet). Gehe dafür so vor:

  1. Trage eine deutsche Lieferadresse (Grenzadresse) und deine Schweizer Rechnungsadresse getrennt ein.
  2. Der Endpreis richtet sich nach dem Zielland Deutschland.
  3. Du verzollst die Einfuhr in die Schweiz anschließend eigenständig (siehe Abschnitt unten).

Wie bekomme ich die deutsche Mehrwertsteuer erstattet?

Wenn du die Einfuhr selbst beim Zoll anmeldest, erstatten wir dir die bereits gezahlte deutsche Mehrwertsteuer. Gehe so vor:

  1. Melde die Einfuhr beim Schweizer Zoll an und lass dir eine offizielle Zollquittung bzw. Einfuhrbestätigung ausstellen.
  2. Schick die Zollquittung bzw. Einfuhrbestätigung als Anhang (PDF oder Foto) per E-Mail an support@neowake.de.
  3. Wir erstatten dir anschließend die bereits gezahlte deutsche Mehrwertsteuer. Bitte rechne mit einer Bearbeitungszeit von einigen Werktagen.

Bei Fragen zur Adresse oder zum Ablauf melde dich gerne bei uns – wir helfen dir weiter: support@neowake.de.